Estland, Lettland und Litauen gehören zur EU. Bei Grenzübertritt zwischen EU- bzw. Schengen-Staaten gilt die generelle Pflicht zum Mitführen eines Ausweisdokuments (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass) sowie eines gültigen Führerscheins und der Fahrzeugpapiere. Außerdem sollten Sie die Grüne Versicherungskarte mit sich führen.
Sollten Sie bei Ihrer Baltikum-Rundreise für Selbstfahrer nicht mit Ihrem eigenen Auto reisen, empfehlen wir Ihnen, eine formlose Bescheinigung des Fahrzeughalters mitzuführen, die Sie zur Nutzung des Wagens berechtigt.
Die Einreise nach Russland (also auch ins Kaliningrader Gebiet) ist nur mit einem gültigen Visum möglich. Beim Grenzübertritt von Estland nach Russland eine zudem Vorab-Registrierung notwendig, die Sie über die Internetseite ‘Go Swift’ vornehmen. Wie diese Prozedur im Detail abläuft, erklären wir Ihnen ausführlich in unserer Reisebroschüre, wenn Sie sich für eine Reise mit Russland als Zwischenstopp entscheiden sollten.
Bitte beachten Sie auch die vorgeschriebenen Zollbestimmungen zum Transport von Waren und Genussmitteln. Informationen dazu sowie zu den Ein- und Ausreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt .
Eine Übersicht zu den Einreisebestimmungen unserer Zielländer finden Sie auch hier.