Schweden gehört zur EU. Bei Grenzübertritt zwischen EU- bzw. Schengen-Staaten gilt die generelle Pflicht zum Mitführen eines Ausweisdokuments (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass) sowie eines gültigen Führerscheins und der Fahrzeugpapiere. Wir empfehlen die Mitnahme der Grüne Versicherungskarte, sie ist aber keine Pflicht in Schweden.
Sollten Sie bei Ihrer Schweden-Rundreise für Selbstfahrer nicht mit Ihrem eigenen Auto reisen, empfehlen wir Ihnen, eine formlose Bescheinigung des Fahrzeughalters mitzuführen, die Sie zur Nutzung des Wagens berechtigt.
Bitte beachten Sie auch die vorgeschriebenen Zollbestimmungen zum Transport von Waren und Genussmitteln. Informationen dazu sowie zu den Ein- und Ausreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt .
Eine Übersicht zu den Einreisebestimmungen unserer Zielländer finden Sie auch hier.