Leistungen
Stornokosten-Versicherung (Teil A)
Wir erstatten z. B.
• die vertraglichen Stornokosten oder Umbuchungsgebühren,
• die Mehrkosten der Hinreise sowie
• die Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten
bei Panne bzw. Unfall des Kraftfahrzeugs vor Reiseantritt.
Inklusive Assistance-Leistung:
Wir informieren z. B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise per App oder über unsere Notrufzentrale.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (z. B. JTA120: Versicherungssumme € 1.000,– für Einzelpersonen).
Reiseabbruch-Versicherung (RAB, Teil B)
Wir erstatten z. B.
• zusätzliche Kosten der Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise außerplanmäßig beenden muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt,
• den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird, sowie
• die Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten bei Panne bzw. Unfall des Kraftfahrzeugs während der Reise.
Inklusive Assistance-Leistung:
Wir organisieren die Rückreise bei außerplanmäßigem Reiseabbruch.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (z. B. JTA120: Versicherungssumme € 1.000,– für Einzelpersonen).
Reisekranken-Versicherung (Teil C)
Bei Krankheit oder Unfall übernehmen wir z. B. die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport. Inklusive Assistance-Leistung:
Wir organisieren z. B. den Kranken- und Gepäckrücktransport ebenso wie die Rückreise von Kindern und leisten eine erste telefonische Hilfestellung, wenn psychologischer Beistand in einer Notsituation erforderlich ist.
Reisegepäck-Versicherung (Teil D)
Wir ersetzen z. B. den Zeitwert des mitgeführten Reisegepäcks bei Abhandenkommen oder leisten für notwendige Ersatzkäufe bis € 250,– pro Person bei Gepäck-Verspätung.Inklusive Assistance-Leistung:
Wir helfen bei Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten.
Versicherungssummen: Einzelperson € 2.000,– / Familie / Paar € 4.000,– (gilt auch für alleinreisende Partner / Kinder)
Selbstbeteiligung
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gelten die unten genannten Selbstbeteiligungen sowohl bei Abschluss einer Einzel-Versicherung als auch bei Abschluss eines Paketes, das die jeweilige Leistung beinhaltet.
• Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person.
• Reisekranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,– je Versicherungsfall.
• Reisegepäck-Versicherung: € 100,– je Versicherungsfall.
Allgemeine Hinweise
Versicherte Reisen:
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu einer Reisedauer von jeweils 45 Tagen. Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung wischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.
Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage. Dies gilt nicht:
• für die Stornokosten-Versicherung. Hier besteht der Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise;
• für die Reiseabbruch-Versicherung. Hier besteht der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal jedoch für ein Jahr.
Versicherungsschutz:
Versichert sind alle Reisen, die während des versicherten Zeitraums stattfinden. Abweichend in der Stornokosten-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherungen mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde!
Wichtig: Damit Ihr Kunde Versicherungsschutz in den Jahres-Versicherungen hat, die eine Stornokosten-Versicherung beinhalten, geben Sie bei der Buchung der Police bitte nicht wie bei Einmalreise-Versicherungen das Datum des Reisebeginns, sondern das Buchungsdatum der Police als Beginn ein.
Familie / Paar:
Als Paar gelten zwei Erwachsene.
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares. Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder,
die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert.
Alter:
Es gilt das Alter bei Vertragsbeginn. Maßgeblich für die Wahl des Tarifs bei Familien und Paaren ist das Alter der ältesten zu versichernden Person. Der höhere Tarif gilt für alle Versicherten.
Höherer Reisepreis
Die Jahres-Versicherungs-Pakete und die Jahres-Reiserücktritts-Versicherung können durch Kombination mit der Einmal-Reiserücktritts-Versicherung um bis zu € 10.000,– Reisepreis erhöht werden.
Kündigung / automatische Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.