6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück, so verliert Lernidee den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat Lernidee Entschädigungspauschalen festgelegt. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dabei nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Lernidee und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Lernidee kann danach eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Individualreisen:
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
B) Sonderzugreisen, Schiffsreisen, Flugsafaris:
Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Lernidee ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Ist Lernidee nach einem Rücktritt zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden,
Rückzahlung zu leisten.
6.2 Abweichend von 6.1 kann Lernidee keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Lernidee nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Lernidee kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Lernidee als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Lernidee darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen
und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.