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Einreisebestimmungen

Für unsere Zielgebiete gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen. Im Folgenden führen wir die Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige auf. Bürger anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte bei der betreffenden Botschaft.
Wenn Sie über uns eine Reise in ein Land mit Visumspflicht buchen, so erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung die entsprechenden Informationen zum Ablauf.

Nähere Angaben zu den Einreisebestimmungen finden Sie bei den Botschaften sowie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de *
Bitte beachten Sie, dass sich diese Bestimmungen auch kurzfristig ändern können und dass Sie für die Einhaltung der Einreisevorschriften selbst verantwortlich sind. 

Einreise mit ...

Land

Personalausweis

Reisepass

ggf. mit Mindest-Gültigkeit

Visum

Hinweise

ggf. ausführlichere Informationen s. unten

Armenien

x


Aufenthaltsdauer + fünf Monate

- -
Aserbaidschan

x


Aufenthaltsdauer + drei Monate

Visum als e-Visum möglich
Belgien

- -
China

x


Aufenthaltsdauer + sechs Monate

Visum erforderlich (Bearbeitungszeit etwa vier Wochen)

Das Formular zur Beantragung eines Visums für China finden Sie hier: https://www.visaforchina.org/ *

Dänemark

- -
England

x

- -
Estland

- -
Finnland

- -
Frankreich

- -
Georgien

x
mit Einschränkungen (s. Hinweise)

- Nach Informationen des Auswärtigen Amtes kann es bei Einreise über ein anderes Land (z.B. bei einem Zwischenstopp bei Fluganreise) mit dem Personalausweis zu Problemen kommen. Auch haben die einzelnen Fluggesellschaften teils abweichende Regelungen. Daher empfehlen wir die Mitnahme des Reisepasses. 
Griechenland

- -
Großbritannien

x

- -
Irland

- -
Island

- -
Italien

- -
Kanalinseln

x

- -
Kirgistan

x


Aufenthaltsdauer + drei Monate

-

Visumfrei bis 60 Tage Aufenthalt (innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ist eine Registrierung vor Ort notwendig)

Reisepass muss unbeschädigt sein

Kroatien

- -
Lettland

- -
Litauen

- -
Mongolei

x


Aufenthaltsdauer + sechs Monate

- Visumfrei bis 30 Tage Aufenthalt
Niederlande

- -
Nordirland

x

- -
Norwegen

- -
Polen

- -
Portugal

- -
Russland

x


Aufenthaltsdauer + sechs Monate

Visum erforderlich (Bearbeitungszeit etwa vier Wochen)

Krankenversicherungsnachweis nötig

Das Formular zur Beantragung eines Visums für die Russische Föderation unter https://visa.kdmid.ru/ *

Das 2019 eingeführte kostenfreie e-Visum für das Kaliningrader Gebiet und den Oblast St. Petersburg ist derzeit ausgesetzt.

Bei der Einreise nach Russland erhalten Sie eine sogenannte Migrationskarte. Bewahren Sie diese am besten in Ihrem Reisepass auf, denn bei Registrierung und bei Ausreise müssen Sie beides gemeinsam vorlegen.
Innerhalb der ersten sieben Tage nach Ankunft in Russland ist es notwendig, sich registrieren zu lassen. Bei Pauschalreisen und Hotelbuchungen wird die Registrierung automatisch vorgenommen, bitte geben Sie Ihre Migrationskarte und Ihren Reisepass an die Reiseleitung bzw. legen Sie sie der Rezeption vor.
Nähere Informationen unter www.russische-botschaft.ru/de * (russische Botschaft)

Wer grenznahe Regionen des Kaliningrader Gebietes im Rahmen einer Individualreise besuchen (und nicht nur durchfahren) möchte, der benötigt eine sogenannte Grenzamtsgenehmigung. Diese wird benötigt für Aufenthalte in einer Zone von etwa 8 km zur Grenze, außerdem u.a. für die Rominter Heide, das Samland und die Elchniederung. Bei Reisen, die laut Reiseverlauf eine Grenzamtsgenehmigung bedürfen, kümmern wir uns automatisch darum. Ob eine Grenzamtsgenehmigung standardmäßig für Ihre Reise eingeholt wird, entnehmen Sie bitte den Leistungen, dort ist sie dann aufgeführt.
Sollten Sie aber „außer der Reihe“ einen Halt oder eine Besichtigung in dieser Zone planen, lassen Sie uns dies bitte wissen, damit wir die Genehmigung (gegen entsprechende Gebühr) für Sie einholen können.

Schottland

x

- -
Schweden

- -
Slowenien

- -
Spanien

- -
Tschechien

- -
Usbekistan

x


Aufenthaltsdauer + drei Monate

-

Visumfrei bis 30 Tage Aufenthalt

Am Flughafen in Usbekistan müssen Reisende zwei Zollerklärungen ausfüllen, wobei die erste direkt bei Ankunft wieder abgegeben wird und die zweite abgestempelt wird und bei Ausreise bereithalten werden muss. Reisende werden von jedem Hotel registriert. Die entsprechenden Bestätigungen müssen sorgfältig aufbewahrt und auf Verlangen bei Ausreise vorzeigt werden.

Wales

x

- -

 

Grundsätzlich gilt …

Der Reisepass sollte – vor allem bei Nicht-Schengen-Staaten – mindestens über das Ausreisedatum hinaus gültig sein (bzw. laut Angaben bei den jeweiligen Ländern).
Sie benötigen für ein Visum in aller Regel mindestens zwei freie Seiten im Reisepass. Außerdem sollte ein Reisepass immer unbeschädigt sein.

Die Eintragung eines Kindes im Reisepass der Eltern wird in aller Regel nicht anerkannt. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass (meist mit Bild).

Bürger anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte bei der jeweiligen Botschaft.
 

Einfuhrbestimmungen

Bitte machen Sie sich vor Abreise mit den gültigen Einfuhrbestimmungen vertraut. Angaben dazu finden Sie u.a. bei Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de *

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